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der Geschichte haben die Leute mich schon einmal kaputt gemacht, und nun fängt der Mann wieder an!“ Auch der Verteidiger protestierte. Sprezius hackte auf Cohn zu. Der Herr Staatsanwalt sei kein Mann! Und wegen des Ausdrucks Verleumdung nehme das Gericht den Zeugen in eine Ordnungsstrafe von fünfzig Mark. Damit war Cohn erledigt. Der Bruder des Herrn Buck ward vernommen. Ihn fragte Jadassohn geradeheraus: „Zeuge Buck, Sie haben ein notorisch schlechtgehendes Geschäft, wovon leben Sie?“ Hier entstand ein solches Gemurmel, daß Sprezius schnell eingriff: „Herr Staatsanwalt, gehört das wirklich zur Sache?“ Aber Jadassohn war allem gewachsen. „Herr Vorsitzender, die Anklagebehörde hat ein Interesse, den Nachweis zu erbringen, daß der Zeuge sich in wirtschaftlicher Abhängigkeit von seinen Verwandten, besonders aber von seinem Schwager, dem Angeklagten, befindet. Die Glaubwürdigkeit des Zeugen ist danach zu bemessen.“ Der lange, elegante Herr Buck stand mit gesenktem Kopf da. „Das genügt“, erklärte Jadassohn; und Sprezius entließ diesen Zeugen. Seine fünf Töchter rückten unter den Blicken der Menge auf ihrer Bank zusammen wie eine Lämmerherde im Unwetter. Das minder gute Publikum der oberen Reihen lachte feindselig. Sprezius bat wohlwollend um Ruhe und ließ sich den Zeugen Heuteufel kommen.

Wie nun Heuteufel die Hand zum Schwur hob, schleuderte Jadassohn ihm die seine mit einem dramatischen Wurf entgegen.

„Ich möchte zunächst an den Zeugen die Frage richten, ob er zugibt, die das Delikt der Majestätsbeleidigungen darstellenden Äußerungen durch seine Zustimmung begünstigt und noch verschärft zu haben.“ Heuteufel er-

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