lich bei ihrer Parteistellung und der ihnen bekannten antimonarchischen Richtung des Angeklagten — die Ansicht aufdrängen, daß seine Äußerung sich gegen den Kaiser richte. Wenn der Angeklagte vorgibt, daß er sich wohl gehütet habe, eine Majestätsbeleidigung zu begehen, so hat er eben nicht die Beleidigung selbst, sondern nur ihre strafrechtlichen Folgen vermeiden wollen.“
Dies leuchtete allen ein, man fand es von Lauer begreiflich, aber hinterlistig. Der Verurteilte ward sofort verhaftet; als man auch dies noch miterlebt hatte zerstreute man sich, unter Bemerkungen, die ihm nicht günstig waren. Nun war es wohl aus mit Lauer, denn was sollte in dem halben Jahr, das er absitzen mußte, aus seinem Geschäft werden! Infolge des Urteils war er auch nicht mehr Stadtverordneter. Er konnte künftig weder nützen noch schaden! Dem Buckschen Klüngel, der so dick tat, war der Denkzettel zu gönnen. Man sah sich nach der Frau des Sträflings um; aber sie war verschwunden. „Nicht einmal die Hand hat sie ihm gegeben! Nette Verhältnisse!“
Aber in den Tagen, die folgten, geschahen Dinge, die zu noch herberen Urteilen nötigten. Judith Lauer hatte sofort ihre Koffer gepackt und war nach dem Süden gereist. Nach dem Süden! — indes ihr leiblicher Mann dort oben in der Vogtei saß, mit einer Wache unter seinem Gitterfenster. Und — ein auffallendes Zusammentreffen!
Landgerichtsrat Fritzsche nahm plötzlich Urlaub. Eine Karte von ihm aus Genua gelangte an Doktor Heuteufel, der sie umherzeigte: wahrscheinlich, um sein eigenes Benehmen in Vergessenheit zu bringen. Es wäre kaum