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partie teil genommen habe. Kieselacks Verteidiger glaubte endlich auftrumpfen zu können.

„Ich mache darauf aufmerksam, daß unter den drei Angeklagten nur mein Klient es war, der der Wahrheit die Ehre gegeben hat.“

Aber niemand interessierte sich für Kieselack.

Der Substitut meinte, nun sei die Beeinflussung erwiesen, und für das Delikt, das die beiden jungen Leute aus bloßer, begreiflicher Galanterie auf sich zu nehmen versucht hätten, entfalle die intellektuelle Urheberschaft voll und ganz auf die Zeugin Fröhlich. Kieselacks Verteidiger benutzte die Gelegenheit, um zu bedenken zu geben, wie sehr auch das, er müsse es gestehen, unsympathische Auftreten seines Klienten begründet sei in der Korruption, die der Verkehr mit einer der Klasse der Zeugin angehörigen Frauensperson bei jungen Leuten hervorzubringen wohl geeignet sei.

„Was sie mit den ollen Hünengrab gemacht haben,“ sagte darauf leichthin die Zeugin Fröhlich, „das is mir dunkel und kann es auch bleiben. Ich weiß nur — was nämlich die Korruption betrifft, wovon der Herr geredt hat — daß an dem bewußten Sonntagnachmittag einer von den jungen Herrn mir ’n regelrechten Heiratsantrag gemacht hat, und daß ich bedauert hab’, nich Folge geben zu können.“

Man lachte und schüttelte die Köpfe. Die Zeugin Fröhlich hob die Schultern, sah aber keinen der drei Angeklagten an. Auf einmal sagte Ertzum, rot übergossen:

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