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1861 in Tirol (Tab. 2). Dabei erfasste man - qualitativ unterschiedlich - eine Fläche von 300’082 Quadratkilometern mit 30’556 Katastralgemeinden und 49’ 138’ 140 Parzellen (Tab. 3). Nur in Österreich ob und unter der Enns, im Küstenland, in Kärnten und Krain, in der Steiermark, in Salzburg sowie in Mähren und Schlesien arbeiteten die Kommissionen an einer umfassenden Erhebung. In den Kronländern, in denen die Arbeiten erst in den 1840er- und 50er-Jahren begonnen wurden - dazu zählten Tirol und Vorarlberg, Böhmen, Galizien und die Bukowina -, griffen die Behörden auf vereinfachte Erhebungs- formen mit einer weniger differenzierten Schätzungsmethodik zurück.[21]

Das Prozedere war arbeitsintensiv, das Gesamtunternehmen kostspielig. Noch bevor die eigentlichen Arbeiten aufgenommen wurden, erhielten die Grund- besitzer eine Anweisung, ihre Grundstücke einvernehmlich in ortsüblicher Weise zu vermarken. Darüber hinaus waren im Vorfeld von einem «Ausschuss der erfahrensten und rechtschaffensten Grundbesitzer» der Steuergemeinde «Ökonomische Fragen» zu beantworten (Tab. 4), die einen ersten Informa- tionsstand über die (agrar)wirtschaftlichen Verhältnisse lieferten. Danach begann die Kommission mit den Arbeiten vor Ort, die unter der Leitung eines Katastralschätzungsinspektors standen, dem zwei Beamte und ein Ge- meindeausschuss zugeteilt waren. Die Arbeiten umfassten die Einteilung der Kulturflächen (Äcker, Wiesen, Weiden, Gärten, Egärten, Weingärten, Wälder), die Bewertung der einzelnen Grund- und Bauparzellen, die Erhebung des durchschnittlichen Bodenertrags sowie der ortsüblichen Produktionskosten. In Summe ergaben ihre Arbeiten den Franziszeischen Kataster, der sich in drei Teile gliedert: ein «Kartenwerk», das «Grund- und Bauparzellenprotokoll» und das «Schätzungselaborat».

Basis des «Kartenwerkes» bildet die Visualisierung der Erstaufnahme, die sogenannte Indikationsskizze, auf der die Grundstücks- und Kulturgrenzen sowie die Parzellen nach der Nutzungsart farbig dargestellt wurden. Stein- bauten färbte man rot, Holzbauten gelb und öffentliche Gebäude kräftig rot ein. Eingetragen wurden ferner die Orts- und Flurnamen sowie bei grösseren allein stehenden Gebäuden die Hausnamen. Veränderungen innerhalb der Katastralgemeinden blieben in der «Indikationsskizze» unberücksichtigt, spätere Grenzverschiebungen mit benachbarten Katastralgemeinden fanden aber Aufnahme. Nach dem Abschluss der Vermessung fertigte man von der «Indikationsskizze» eine «Schönausfertigung» an, in der die nach dem Er- hebungsabschluss stattgefundenen Veränderungen, etwa Grundstücksteilun-

gen, berücksichtigt wurden. Insgesamt vermittelt diese «Schönausfertigung»

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Histoire des Alpes - Storia delle Alpi - Geschichte der Alpen 2009/14